Werkrealschule neu

Berufsfindung

Die neue Werkrealschule ist eine zukunftsweisende pädagogische Innovation. Wir schaffen einen durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang, der den mittleren Bildungsabschluss zum Ziel hat und ein Höchstmaß an individueller Förderung mit einer konsequenten Berufsorientierung verbindet." Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Kultusminister Helmut Rau am Dienstag (20. Januar 2009) in Stuttgart.

Im Gegensatz zum bisherigen Werkrealschulzug beruhe die neue Werkrealschule auf einem eigenen Bildungskonzept, das von der fünften Klasse an auf einen mittleren Bildungsabschluss abzielt, hob Kultusminister Rau hervor.
Individuelle Förderung der Basiskompetenzen
"Ein wesentliches pädagogisches Leitprinzip der neuen Werkrealschule ist die durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen", sagte der Kultusminister. Alle Komponenten des im Sommer 2007 beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Hauptschulen würden übernommen. Dazu zählten die onlinebasierte Lernstandserhebung in Deutsch und Mathematik in Klasse 5 und 6, die gezielte Stärkung dieser Basiskompetenzen durch die Ausweitung der Kontingentstundentafel um insgesamt drei Wochenstunden in den Klassenstufen 5 und 6, die Kompetenzanalyse in Klasse 7 sowie der Einsatz von Pädagogischen Assistenten.
Berufsbezogene Wahlpflichtfächer als neues Element
Zentrale Neuerungen setzten dann in den Klassen 7 bis 10 an. Die bisherigen jeweils fünf Stunden für den Praxiszug wird durch ein Berufsorientierungskonzept ersetzt. Als neues und Profil schärfendes Element komme in den Klassenstufen 7 bis 10 auch Wahlpflichtfächer hinzu. Die Schüler könnten zwischen "Technik" und "Alltagskultur, Ernährung und Soziales" wählen. Ein weiteres Kennzeichen der neuen Werkrealschule sei eine verbesserte Berufswegeplanung ab Klasse 5 mit intensivierter Kooperation zwischen Schule und Betrieb. Entscheidendes Merkmal seien zeitlich flexible Praktikumsphasen, insbesondere ab Klasse 7, für zukünftig alle Schülerinnen und Schüler.
Zwei Abschlüsse möglich - Durchlässigkeit bleibt gewahrt
Wer die Werkrealschule nach Klasse 9 verlassen möchte, könne - wie bisher - die Hauptschulabschlussprüfung ablegen, erklärte der Kultusminister. Die Entscheidung, welcher der beiden Schulabschlüsse angestrebt werde, müsse erst in Klasse 9 getroffen werden. Der Hauptschulabschluss gebe auch weiterhin die Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen, das Berufseinstiegsjahr oder, bei Vorliegen der erforderlichen Noten, das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen. Am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule steht ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Abschluss, der den Anschluss in ein Ausbildungsverhältnis eröffne. Auch der Übertritt auf ein Berufliches Gymnasium und ein Berufskolleg I sei nach dem Werkrealschulabschluss möglich.

Ebenfalls kann in Klasse 10 ein "langsamerer" Hauptschulabschluss abgelegt werden.